Auszug aus der Benutzungsordnung


Anmeldung

Bei der Anmeldung als Benutzer der Bücherei ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Anmeldepflicht für Kinder ab Grundschuleintritt. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Verpflichtungserklärung vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. 

 

Verhalten

Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. Der gültige Leseausweis ist bei der Entleihung vorzulegen.

 

Leihfrist 

Bücher 28 Tage, Hörbücher/Tonies/DVDs 14 Tage. Verlängerungen der Medien sind persönlich, telefonisch oder per E-Mail während unserer Öffnungszeiten möglich. 

 

Haftung 

Für Verluste und Beschädigungen von Medien ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. 

 

Jahresgebühr Leseausweis

Erwachsene                                 15,00 €

Erwachsene mit Behinderung    5,00 €

Kinder und Jugendliche               5,00 €

LeserInnen mit Oberbergpass   kostenfrei

Kurgäste mit Nachweis               kostenfrei 

 

Gebühren

Für die Ausleihe sämtlicher Medien entstehen keine weiteren Kosten.

 

Versäumnisgebühren 

 

Nach Überschreiten der Leihfrist werden folgende Versäumnisgebühren je Woche/je Medium erhoben: 

1. Mahnung 1,00 € plus Porto 

2. Mahnung Summe 1. Mahnung plus 1,00 € plus 2,00 € Bearbeitungsgebühr plus Porto 

3. Mahnung Summe 2. Mahnung plus 1,00 € plus 2,00 € Bearbeitungsgebühr plus Porto 

 

Die vollständige Benutzungsordnung der Bücherei für Nümbrecht e.V. lesen Sie hier:

Download
Benutzungsordnung Bücherei für Nümbrecht
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Benutzungsordnung für die Nutzung des Internets

1.    Der Internetarbeitsplatz steht allen Benutzern mit einem gültigen Leseausweis in Verbindung mit dem Personalausweis zur Verfügung. Leserinnen und Leser unter 16 Jahren dürfen das Internet nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen.

 

2.    Die Benutzungsordnung ist vor der Nutzung des Internets zur Kenntnis zu nehmen und auf einem separaten Formblatt durch Datum, Name, Anschrift und Unterschrift anzuerkennen.

 

3.    Es besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. Die Bücherei für Nümbrecht e.V. kann die Nutzungsdauer beschränken.

 

4.    Die Bücherei für Nümbrecht e.V.  haftet insbesondere nicht:

 

§  für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer

§  für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern

§  für Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden

§  Datenschutzes im Internet entstehen.

 

Hierfür haftet der Benutzer.

 

5.    Der Benutzer verpflichtet sich:

 

§  die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an dem Internetarbeitsplatz gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen von menschenverachtenden, jugendgefährdenden und/oder pornografischen Darstellungen sowie rassistischen und/oder gewaltverherrlichenden Darstellungen im Internet ist untersagt, ebenso das Aufrufen von Seiten im Darknet

§  Geräte, Softwarekonfigurationen, Dateien und Programme der Bücherei für Nümbrecht e.V. oder Dritter nicht zu verändern

§  die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch seine Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei für Nümbrecht e.V. entstehen, zu übernehmen

§  bei Weitergabe der Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schäden zu übernehmen

§  das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbieter abzuwickeln.

 

6.    Es ist nicht gestattet:

 

§  Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen

§  technische Störungen selbstständig zu beheben

§  Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an dem Arbeitsplatz zu installieren oder zu speichern

§  kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen

§  Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internet abzuwickeln.

 

7.    Weitere Regelungen können bei Bedarf vom Vorstand der Bücherei für Nümbrecht e.V. festgelegt werden.

 

Inkrafttreten:

 

Diese Benutzungsordnung tritt am 17. Juni 2024 in Kraft.